" JE ÄLTER ICH WERDE, JE ÄLTER ICH WERDE, DESTO MEHR ZUKUNFT HABE ICH".

WINSTON CHURCHILL

REASSURANCE

Die Rückversicherung ist eine Form der Versicherung für Versicherer, bei der eine Versicherungsgesellschaft einen Teil der gezeichneten Risiken auf eine andere Gesellschaft, den sogenannten Rückversicherer, übertragen kann. Dieser Mechanismus dient dem Risikomanagement und schützt die Versicherer vor hohen Verlusten.

 

Rückversicherungscaptives hingegen sind Tochtergesellschaften, die von Unternehmen gegründet werden, um ihre eigenen Risiken zu versichern. Sie bieten Flexibilität und erhebliche Steuervorteile.

Unsere juristischen Beratungsdienste für Rückversicherungen und Captives

 

Die Rückversicherung ist ein hochspezialisierter Sektor, der durch internationale Marktpraktiken, vielfältige Akteure und sehr spezifische Funktions- und Streitbeilegungsmechanismen gekennzeichnet ist.

 

Luxemburg ist aufgrund seines günstigen Regulierungsrahmens und seiner zahlreichen Steuervorteile besonders attraktiv für die Ansiedlung von Rückversicherern und Rückversicherungs-Captives.

 

Vilret & Partners begleitet führende nationale und internationale Rückversicherer und bietet ihnen ein fundiertes und umfassendes juristisches Fachwissen in allen Aspekten der Rückversicherung. Unser juristisches Fachwissen umfasst die Zulassungsanträge bei den Aufsichtsbehörden, die Begleitung im Regulatory und die Ausarbeitung von Rückversicherungsverträgen, die den regulatorischen Standards entsprechen. Dank unserer Expertise sind wir in der Lage, jedem Rückversicherungsunternehmen maßgeschneiderte rechtliche Unterstützung zu bieten, unabhängig von seinem internationalen Rating, der Form der Niederlassung, ob es sich um eine Repräsentanz oder eine Zweigniederlassung in Luxemburg handelt.

 

Wir führen umfassende juristische Vorstudien und Due-Diligence-Prüfungen durch, die auf die spezifischen Fragen der Rückversicherer zugeschnitten sind. Wir bieten detaillierte Analysen des regulatorischen Rahmens für Rückversicherungen, die Aspekte wie Rückversicherungsverträge, die Regeln für Forderungen, die zur Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen zugelassen sind, und die jüngsten Entwicklungen im Bereich der obligatorischen Garantien abdecken.

VILRET & PARTNERS - Rechtsanwälte am Gerichtshof

49, rue de Cessange, L-1320 Luxemburg

info@vilret-partners.lu

 Phone: + 352 26 10 39 96

Handy: +352 621 20 82 94

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