" DASS DIE STRATEGIE SCHÖN IST, IST EINE TATSACHE,
ABER VERGESSEN SIE NICHT, SICH DAS ERGEBNIS ANZUSEHEN".

WINSTON CHURCHILL

UNTERNEHMENSFINANZIERUNG

Luxemburg ist eine der drei europäischen Hauptstädte, in der Institutionen und Einrichtungen der Europäischen Union ihren Sitz haben, darunter der Gerichtshof, das Gericht, das Gericht für den öffentlichen Dienst und die Europäische Investitionsbank. Ein weiterer Vorteil für die Kanzlei besteht darin, dass sie an einem der wichtigsten Finanzplätze der Welt angesiedelt ist, an dem die meisten internationalen Banken und großen Versicherungsgesellschaften vertreten sind, in einem Land, das einen besonders günstigen Rechtsrahmen für Finanzaktivitäten und eine umfassende Reihe von Steuerabkommen mit anderen europäischen und außereuropäischen Standorten bietet, in einem Land, das über eine der motivierendsten Regelungen für Unternehmensgründungen verfügt, und schließlich in einem Land mit einer multikulturellen und mehrsprachigen Bevölkerung, die in Europa einzigartig ist.

Die Kanzlei unterstützt ihre luxemburgischen und ausländischen Bankkunden in allen Fragen der Regulierung und Zulassung und berät und unterstützt sie bei der Einführung von Finanzprodukten. Wir sind sowohl bei der Vorbereitung der Zulassungsanträge von Bankinstituten, Wertpapierfirmen oder Verwaltungsgesellschaften als auch bei der Überwachung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Bestimmungen für die Tätigkeit dieser Strukturen (Standesregeln, Trennung der Geschäftsbereiche, Ausübungsmodalitäten usw.) behilflich.

Die Kanzlei berät ihre Mandanten auch bei der Formalisierung von Musterverträgen, der Abfassung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Erstellung von Begleitdokumenten.

Seit Dezember 2008 sind die Partner der Kanzlei an den Rechtsstreitigkeiten und zahlreichen Problemen im Zusammenhang mit der "Madoff"-Affäre beteiligt und betreuen die betroffenen luxemburgischen und ausländischen Fonds, die sich in Liquidation befinden oder nicht.

FINANZRECHT IN STÄNDIGER ENTWICKLUNG

Die Zunahme und Vervielfältigung der europäischen Vorschriften für Banken, Wertpapierfirmen und OGAs zielen darauf ab, die Sparer zu schützen, sie besser über das Finanzprodukt und die eingegangenen Risiken zu informieren und die Preisgestaltung transparent zu machen, damit die Dienstleistungen besser angepasst werden können.

VILRET & PARTNERS verfügt über eine Expertise im Bank- und Finanzrecht, die die Beratung und Unterstützung bei Finanzmärkten, Problemen der Banken- und Finanzregulierung (Finanzdienstleistungsrecht, Wertpapierrecht) und der Finanzvermittlung umfasst.

Wir unterstützen zahlreiche luxemburgische und ausländische Bank- und Finanzinstitute sowie Vermögensverwalter von der Umsetzung ihrer Projekte bis hin zur Entfaltung ihrer Aktivitäten. Ganz allgemein unterstützen wir unsere Mandanten im rechtlichen und regulatorischen Rahmen sowie bei allen Problematiken, z. B. im Falle einer Insolvenz/Liquidation, mit denen sich die Berufstätigen auseinandersetzen müssen.

 

Das Wertpapierrecht erfordert die Begleitung von Fachleuten aus dem Finanzsektor, damit sie sich mit immer technischeren Fragen auseinandersetzen können, die eine gründliche Analyse ihrer Rechte und Pflichten erfordern

ZIVIL- UND HANDELSVERTRÄGE

Die Einschaltung eines Rechtsanwalts in der Phase der Verhandlung und Abfassung eines Vertrags gewährleistet den Schutz der Interessen einer Person, sei es eine natürliche Person oder eine Gesellschaft. Seine Ausbildung und Berufspraxis machen den Anwalt zu einem Rechtsingenieur, der für diese Art von Intervention besonders qualifiziert ist.
Die Kanzlei berät und unterstützt den Mandanten bei der Auswahl, der Abfassung, den Verhandlungen und dem Abschluss von zivil- und handelsrechtlichen Verträgen nach französischem, luxemburgischem und internationalem Recht.

GESELLSCHAFTSGRÜNDUNG, UMSTRUKTURIERUNG

Die Kanzlei berät juristische Personen bei der Gründung oder Umstrukturierung ihrer Gesellschaftsstruktur, indem sie auf ihre Ziele eingeht und die geltenden Vorschriften analysiert. Dies kann durch die Wahl neuer Gesellschaftsstrukturen nach luxemburgischem Recht oder durch die Wahl einer Tochtergesellschaft oder einer Zweigstelle geschehen. Für Gesellschaften, die anderen Rechtsordnungen unterliegen, übernimmt die Kanzlei über ihr Korrespondentennetz die Gründung und bietet die Verwaltung und/oder Leitung der Gesellschaft an.

Da der Anwalt Domizilhalter von Gesellschaften sein kann und seinen Mandanten Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Domizilierung von Gesellschaften anbieten kann, ist die Kanzlei in der Lage, luxemburgische Gesellschaften zu gründen, zu leiten, zu verwalten und zu domizilieren.

Die luxemburgischen Gesellschaftsstrukturen sind Handels- oder Finanzgesellschaften, die folgende Ziele verfolgen können

- die Verwaltung oder Verwertung eines Portfolios von Wertpapieren oder Aktien

- die Kontrolle zu gewährleisten, die es Investoren ermöglicht, diese Strukturen zu leiten

- die Aktivitäten der Tochtergesellschaften zu koordinieren

- Börsengänge zu gewährleisten oder durchzuführen

- Patente zu halten und/oder zu verwerten

- Tochtergesellschaften zu halten und zu finanzieren.

Der luxemburgische Kontext ist günstig für die Schaffung und Verwaltung solcher Strukturen.

 

VILRET & PARTNERS verteidigt seine Mandanten auch in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten :

- Streitigkeiten zwischen Aktionären

- Minderheitsexpertise

- Verteidigung von Führungskräften im Rahmen von Haftungsklagen

- Umsetzung und Zwangsvollstreckung von Vereinbarungen über Aktiv- und Passivgarantien

- Zwangsvollstreckung von Aktionärsvereinbarungen

- Beilegung von Streitigkeiten.

AUDIT

Die Kanzlei kann die Rechtsprüfung durchführen und die Finanzprüfung eines luxemburgischen oder französischen Unternehmens organisieren und beaufsichtigen, z. B. im Hinblick auf eine Beteiligung oder Übernahme.

EIN RELAIS UND NACHBEREITUNG IN LUXEMBURG

Die Kanzlei ist auch daran gewöhnt, ausländische Mandanten und/oder deren Gesellschaften im Rahmen ihrer Beziehungen zu Banken, Vermögensverwaltern, Versicherungsgesellschaften sowie den luxemburgischen Behörden zu betreuen, mit dem Ziel, eine kontinuierliche Überwachung und Kontrolle ihrer Geschäfte im Großherzogtum Luxemburg zu gewährleisten.

ÜBERNAHME VON BETEILIGUNGEN

Die Kanzlei bereitet den rechtlichen Rahmen vor, sorgt für die Einrichtung und Organisation des Beteiligungsprozesses und kontrolliert die ordnungsgemäße Durchführung mit den lokalen Beteiligten wie den verschiedenen betroffenen Behörden, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Revisoren.

UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Die Kanzlei bereitet den rechtlichen Rahmen vor, sorgt für die Einrichtung, die Organisation der Beteiligungen und überwacht deren ordnungsgemäße Durchführung mit lokalen Akteuren wie :

Die verschiedenen betroffenen Verwaltungen, Notare, Rechnungsprüfer, Revisoren und Treuhänder.

Die Kanzlei übernimmt die tägliche rechtliche Betreuung der Gesellschaften mehrerer ihrer Mandanten, Gesellschaften oder Unternehmensgruppen, und gewährleistet die Rechtssicherheit, die für die Erstellung ihrer juristischen Dokumentation und die Erfüllung der gesetzlichen Formalitäten bei den zuständigen Behörden erforderlich ist.

Die Kanzlei wird im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Verwaltung von Unternehmensgruppen tätig :

- Wahl der Rechtsstrukturen
- Einrichtung von Holdings
- interne Umstrukturierungsmaßnahmen durch Fusionen
- Einbringung(en) von Zweig(en).

VILRET & PARTNERS - Rechtsanwälte am Gerichtshof

71, rue de Gasperich L-1617 Luxemburg

info@vilret-partners.lu

 Phone: + 352 26 10 39 96

Fax: + 352 26 10 39 97

Handy: +352 621 20 82 94

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