VERSICHERUNG
Versicherungsgesellschaften nach luxemburgischem Recht werden durch zahlreiche luxemburgische und europäische Gesetze und Vorschriften speziell geregelt.
Wir unterstützen Versicherungsunternehmen in der Phase der Due Diligence, aber auch während des gesamten Zulassungsverfahrens durch die luxemburgische Aufsichtsbehörde, das Commissariat aux Assurances.
Neben einer Vielzahl regulatorischer Anforderungen unter der Aufsicht der Aufsichtsbehörde, dem Commissariat aux Assurances, und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA). Das Gesetz schreibt den Akteuren des Versicherungssektors auch vor, das Versicherungsgeheimnis zu wahren und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der LBT/FT-Bekämpfung ("AML") bei nachrichtenlosen Verträgen und bei Schwierigkeiten im Zusammenhang mit einem Nachlass zu erfüllen.
Ein komplexes Recht in einem Gemeinschaftsmarkt
Das Versicherungsrecht ist zu einem technischen und komplexen Recht geworden, sowohl für das Versicherungsunternehmen als auch für die Versicherungsvermittler und den Kunden, der einen Vertrag abschließt.
In vielerlei Hinsicht wird die Einschaltung eines Spezialisten in den Bereichen Regulierung, Corporate Governance, Compliance, Berichterstattung und ganz allgemein bei der aufsichtsrechtlichen Überwachung notwendig, zumal die Vielzahl der grenzüberschreitenden Geschäfte durch konkurrierende Rechtsordnungen geregelt werden.
Beratung und Rechtsstreitigkeiten in der -Lebensversicherung
Die Partner der Kanzlei haben seit über 25 Jahren eine anerkannte Praxis im Bereich der Lebensversicherungen entwickelt, sowohl in der Beratung als auch in der Prozessführung. Wir unterstützen und beraten die Akteure der Versicherungsbranche (Versicherer, Makler, Versicherungsnehmer und Versicherte). Das Know-how der Kanzlei deckt alle Aktivitäten der Akteure der Versicherungswelt ab.
Die Kanzlei berät und vermittelt Kompetenzen im Bereich der Lebensversicherung für Versicherungsunternehmen zu Themen wie :
- die Regulierung von Lebensversicherungsunternehmen,
- Analyse und Rückstellung von Schadensfällen,
- Abfassung der zahlreichen Verfahren, die für die Ausübung des Versicherungsgeschäfts vorgeschrieben sind,
- Analyse der in Frage kommenden zugrunde liegenden Vermögenswerte und Verwaltung der Vermögenswerte,
- interne Versicherungsfonds und externe Versicherungsfonds,
- die Finanzverwaltung,
- die Erstellung von Verträgen,
- den Vertrieb von Versicherungsprodukten,
- die Beziehungen zu Versicherungsvermittlern,
- den Vertriebsnetzen,
- die Beilegung aller Streitigkeiten, die sich aus den Tätigkeiten einer Lebensversicherungsgesellschaft ergeben können
Finanzrechtliche Aspekte
Der Lebensversicherungsvertrag ist zwar ein Instrument der Vorsorge, aber auch ein Sparinstrument. Der Lebensversicherungssektor entwickelt sich seit vielen Jahren parallel zum luxemburgischen Finanzmarkt und den Möglichkeiten, die der Finanzplatz Luxemburg bietet. Im Großherzogtum Luxemburg kann ein Lebensversicherungsvertrag auf Euro oder eine andere Währung lauten oder in Rechnungseinheiten abgeschlossen werden. Die Kanzlei verfügt über Kompetenz in Bezug auf die finanziellen Aspekte des Lebensversicherungsvertrags, insbesondere die dem Vertrag zugrunde liegenden Vermögenswerte, die durch :
- interne kollektive oder dedizierte Investmentfonds des Versicherers. Diese kollektiven internen Fonds (ICF), dedizierten internen Fonds (IDF) oder spezialisierten Versicherungsfonds (SAF) fallen unter das System des Versicherungssektors. Die Arten von Vermögenswerten, die den internen Investmentfonds zugrunde liegen, sind streng geregelt: Anleihen mit Emittenten aus mehreren Rechtsordnungen, strukturierte Produkte des Anleihetyps, Aktien mit Emittenten aus mehreren Rechtsordnungen, strukturierte Produkte des Aktientyps, OGAW, alternative Fonds, andere Arten von Vermögenswerten wie Immobilienfonds, Sicht-, Kündigungs- oder Terminkonten ;
- Investmentfonds, die außerhalb des Versicherers angesiedelt sind. Diese externen Fonds, die dann unter die Finanzvorschriften fallen, können OGAW, einfache Hedgefonds oder Dach-Hedgefonds, Immobilienfonds sein.
Die Bestimmungen des luxemburgischen Rechts insgesamt machen den Lebensversicherungsvertrag zu einem der erfolgreichsten innerhalb der EU und können ein hohes Maß an Anlegerschutz bieten, während die Flexibilität bei der Gestaltung und Verwaltung der Vermögenswerte, die dieser Art von Vertrag zugrunde liegen, erhalten bleibt.
Ein Kreditinstrument
Die Lebensversicherung ist als Sparinstrument bekannt, kann aber auch ein Kreditinstrument für den Unterzeichner des Vertrags oder den Begünstigten der Versicherungsleistungen sein. Denn Verpfändung, Delegation, Abtretung oder die Bestimmung des Gläubigers als Begünstigten der Leistungen ermöglichen die Einrichtung von Kreditgeschäften. Angesichts dieser Vielfalt an Sicherheiten erfordert die Wahl der geeigneten Lösung eine genaue Analyse im Einzelfall.
NICHTLEBENSVERSICHERUNG
Neben der Lebensversicherung sind wir seit über 25 Jahren auch im Bereich der Nichtlebensversicherung tätig.
Das Recht der Nichtlebensversicherungen ist zu einem facettenreichen Recht geworden, da sich die Vielfalt der Versicherungsarten im Rhythmus der gesellschaftlichen Entwicklung entwickelt. Obwohl sich gemeinsame Grundpfeiler in den Nichtlebensversicherungsverträgen wiederfinden, gelten für jede Art von Versicherung spezifische und regulierte Regeln. Für das Versicherungsunternehmen, die Versicherungsvermittler und den Kunden, der den Vertrag abschließt, ist er zunehmend beratungsintensiv. In vielerlei Hinsicht ist die Einschaltung eines Spezialisten unerlässlich geworden, zumal die Vielzahl der grenzüberschreitenden Geschäfte durch konkurrierende Rechte und/oder durch das Gemeinschaftsrecht geregelt wird.
Bei den Schadensversicherungen finden sich die Kfz-Versicherung, die Hausratversicherung, die Feuerversicherung sowie die anderen Haftpflichtversicherungen (Bauversicherung, Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht).
Wir beraten zu zahlreichen Themen, darunter Steuerrisiken, See- und Lufttransport, Cyberrisiken, Risiken von Führungskräften, medizinische und pharmazeutische Haftung, Industrierisiken und Kunstversicherung.
Diese Risiken können in jeder Branche auftreten.
Wir unterstützen Sie von der Konzeption von Versicherungsprodukten und ihrem Vertrieb an, aber auch bei der Aushandlung von Versicherungsverträgen und sogar bei der Schadensmeldung, aber auch im Stadium der Begutachtung und während des gesamten Verfahrens zur Schadensregulierung und anschließend in Ermangelung einer solchen vor Gerichten und Gerichtshöfen.
Traditionell wird zwischen Schadensversicherungen und Personenversicherungen unterschieden. Zu den ersteren gehören die Kfz-Versicherung, die Hausratversicherung, die Feuerversicherung für Unternehmen sowie andere Haftpflichtversicherungen (Zehnjahreshaftpflicht, Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht). Personenversicherungen decken das Leben - Tod, Krankheit, Invalidität - ab.
Die Art der Risiken wächst jedoch ständig, um mit der gesellschaftlichen Entwicklung Schritt zu halten; wir sind in der Lage, zu vielen Themen zu beraten, einschließlich Steuerrisiken, Transport, Cyberrisiken etc.
VILRET & PARTNERS - Rechtsanwälte am Gerichtshof
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